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Häufige Fragen · Bergisch Gladbach

Antworten auf Ihre Fragen.

Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um ambulante Intensivpflege, häusliche Krankenpflege und unsere Leistungen im Rheinisch-Bergischen Kreis. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen persönlich.

1:1 Intensivpflege bedeutet, dass eine examinierte Pflegefachkraft ausschließlich einen Patienten betreut – meist 24 Stunden am Tag, häufig im eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft. Dieses Modell ist insbesondere bei invasiver oder nicht-invasiver Heimbeatmung und bei Tracheostoma-Versorgung erforderlich. Intenvia bietet 1:1 Intensivpflege in Bergisch Gladbach und im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis.
Die Kosten der ambulanten Intensivpflege werden in der Regel von der Krankenkasse nach § 37 Abs. 2 SGB V (Behandlungspflege) und ergänzend von der Pflegekasse nach SGB XI getragen. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung sowie ein anerkannter Pflegegrad. Wir übernehmen die Abstimmung mit Kranken- und Pflegekasse sowie die Klärung der Kostenübernahme für Sie.
Intenvia Pflegedienst hat seinen Sitz in der Richard-Zanders-Straße 54 in 51469 Bergisch Gladbach und versorgt Patientinnen und Patienten im Stadtgebiet sowie im gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis. Auch angrenzende Gebiete der Region Köln decken wir nach Absprache ab.
Nach einem kostenfreien Erstgespräch und Vorliegen der ärztlichen Verordnung kann die Versorgung in der Regel innerhalb weniger Tage beginnen. Bei akuter Übernahme aus dem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung organisieren wir den Pflegestart auch kurzfristig.
Wir sind 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche telefonisch unter +49 176 23997963 erreichbar. Auch nachts und an Feiertagen erreichen Sie eine zuständige Ansprechperson direkt.
Alle Pflegekräfte bei Intenvia sind examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger oder Altenpflegekräfte – viele mit Fachweiterbildung in der Intensiv-, Anästhesie- oder Beatmungspflege. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sichern den aktuellen Wissensstand.
Intenvia setzt konsequent auf 1:1 Versorgung statt Tourenpflege. Sie haben feste Bezugspersonen, eine transparente Pflegedokumentation und eine direkte Erreichbarkeit der Pflegedienstleitung. Unsere Spezialisierung auf Heimbeatmung und Tracheostoma-Versorgung macht uns zu einem verlässlichen Partner für komplexe Versorgungssituationen.
Pflegende Angehörige können bei uns Verhinderungspflege, stundenweise Entlastung und individuelle Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen. Auf Wunsch übernehmen wir die Anleitung zu pflegerischen Tätigkeiten und unterstützen bei Anträgen gegenüber der Pflegekasse.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Ersatzpflege, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder eine geplante Auszeit. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Wir übernehmen die Versorgung stundenweise, tageweise oder für längere Zeiträume und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ja. Neben der medizinischen Pflege bieten wir hauswirtschaftliche Versorgung sowie Krankentransport für Termine bei Ärzten, in Kliniken oder Therapieeinrichtungen an. Beides lässt sich flexibel mit Ihrer Versorgung kombinieren.

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Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.

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